
Auf einmal erscheint Ihnen alles andere zu riskant.
Die geprüften Jahreswagen von Volkswagen mit Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr.1
Unsere Jahreswagen sind echt eine Gattung für sich. Und eigentlich nichts für Abenteurer oder alle anderen, die auf Nervenkitzel stehen. Denn zumindest wenn es um Ihr Fahrzeug geht, bleibt Ihnen die eine oder andere Aufregung erspart. Das ist umfassend gecheckt, meist aus erster Hand und hat Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr.1
Also kommen Sie doch mal auf ein entspanntes Informationsgespräch vorbei. Da können wir allerdings fast garantieren, dass Ihr Herz schneller schlägt. Dann nämlich, wenn Sie sich direkt in Ihren Traumwagen vergucken. Und unser besonders günstiges Finanzierungsangebot mit 1,99 %2 Ihre Entscheidung dafür auch noch ganz leicht macht.
Mit attraktiver 1,99 %-Finanzierung.2
z.B. Golf VII BlueMotion 1.0 TSI 81 kW (110 PS)
EZ 03/2017, 12.700 km, urspr. UVP des Herstellers: 24.445,- €
Klimaautomatik. Einparkhilfe vorne und hinten, Radio MP3, Regensensor, u.v.m.
Ende der Garantielaufzeit für dieses Fahrzeug: 03/2022 oder 100.000 km
(je nachdem, was zuerst eintritt).
Fahrzeugpreis: | 16.440,- € |
Anzahlung: | 3.920,- € |
Nettodarlehensbetrag: | 12.460,- € |
Sollzinssatz (gebunden) p.a.: | 833,52 € |
Effektiver Jahreszins: | 1,99% |
Jährliche Fahrleistung: | 10.000 km |
Laufzeit: | 48 Monate |
Schlussrate: | 8.542,- € |
Gesamtbetrag: | 13.293,52 |
48 mtl. Finanzierungsraten à | 99,- € |
Wir halten ständig mehr als 50 Jahreswagen an 2 Standorten für so vor. Des Weiteren können wir auf einen Jahreswagenbestand von mehr als 10.000 Fahrzeugen aus dem Volkswagen Jahreswagenpool zugreifen.
1. Die Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr gilt für ausgewählte Jahreswagen als Volkswagen Anschlussgarantie, für bis zu 36 Monate im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie und – je nach individuellem Fahrzeug – bis zu einer maximalen Gesamtfahrleistung von 100.000 km (Garantiegeber ist jeweils die Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg). Gültig nur für Jahreswagen aus dem Bestand der Volkswagen AG. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Weitere Voraussetzungen bzw. Beschränkungen der Garantie entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen unter www.volkswagen.de oder erfragen Sie bei uns.
2. Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Gültig für Laufzeiten von 12 bis 48 Monaten und bis zum 31.12.2018 für ausgewählte Modelle aus dem Verkaufsbestand der Marke Volkswagen. Dieses und vergleichbare Fahrzeuge sind nur in begrenzter Stückzahl verfügbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Nähere Informationen unter www.volkswagen.de oder bei uns.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.